Mutterschaftsgeld
Mutterschaftsgeld erhält man in der Regel sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Entbindung.
Habe ich als Selbständige Anspruch auf Mutterschaftsgeld?
– Ja, wenn man bei seiner gesetzlichen Krankenkasse einen Tarif mit Berechtigung auf Krankentagegeld ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit abgeschlossen hat.
– Oder man ist in der KSK (Künstlersozialkasse), dann hat man automatisch Anspruch auf Krankentagegeld.
– Ist man privat krankenversichert, hat man leider keinerlei Anspruch auf die staatliche Leistung Mutterschaftsgeld.
Gründerlexikon.de schreibt dazu aber noch folgendes:
„Ein Ausweg für PKV-Versicherte?
PKV-Versicherte können in der Zeit vor und nach der Geburt höchstens bei Vorliegen einer Krankschreibung, die eventuell im Tarif enthaltene Krankentagegeldversicherung in Anspruch nehmen. Mutterschaftsgeld wird laut Auskunft der Central in keinem Tarif ihrer PKV angeboten.“
Außerdem kann man sich an das Bundesversicherungsamt wenden und einmalig 210,00€ als Mutterschaftsgeld beantragen und gleich nach der Geburt (und Antrag auf Elterngeld) Elterngeld beziehen.
Fahrplan zum Mutterschaftsgeld:
- Dafür brauchst du von deinem Frauenarzt eine Bescheinigung über den voraussichtlichen Entbindungstermin. Vielleicht reicht auch eine Kopie des Mutterpasses (bei mir hat die Sachbearbeiterin ihn einfach kopiert:)
- Den Antrag auf Mutterschaftsgeld stellst du bei deiner Krankenkasse.
- Den Antrag kann man entweder gleich bei der Geschäftsstelle ausfüllen. (Was ich empfehlen würde, dann kann man gleich über die Selbständigkeit oder die Zugehörigkeit der KSK sprechen. Denn zumindest auf der Website meiner Krankenkasse wird nicht ganz klar, wie das mit der Selbständigkeit läuft…) Man kann den Antrag aber auch herunterladen oder online ausfüllen.
- Wenn man in der KSK ist, wird man in der Zeit des Mutterschutzes und Mutterschaftgeldbezugs beitragsfrei gestellt. Dazu braucht sie von der Krankenkasse eine Bescheinigung über die Dauer des Mutterschaftgeldbezugs.
Außerdem braucht die KSK noch das ausgefüllte Formular:
„Mitteilung wegen des Bezuges von Mutterschaftsgeld
> zu finden im Downloadbereich für Künstler und Publizisten > Vordrucke für Ihre Mitteilungen > Mitteilung wegen des Bezugs von Mutterschaftsgeld (http://kuenstlersozialkasse.de/wDeutsch/download/daten/Versicherte/Paket_MuschG_Maerz.pdf) - Mutterschaftsgeld wird frühestens 7 Wochen vor dem errechneten Entbindungstermin ausgezahlt.
- Die Krankenkasse sowie die KSK benötigen nach der Geburt eine Kopie der Geburtsurkunde, damit die restlichen 8 Wochen Mutterschaftsgeld ausgezahlt werden können.
- Voilà! Das sollte es gewesen sein.
Und damit man weiter im Training bleibt kann man dann den Antrag auf Elterngeld stellen…
Hier die Links für weitere Infos:
http://www.foerderland.de/gruendung/gruender-und-familie/selbststaendig-und-schwanger/
http://www.finanztip.de/mutterschaftsgeld/
und für privat Versicherte:
http://www.mutterschaftsgeld.de/Merkblatt.htm